Dein Weg in den Straßenverkehr: Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrauffrischung - In Kriftel am Lindenplatz

B 196 (Klasse B Erweiterung für Fahrzeuge der Klasse A1)

B 196 (Klasse B Erweiterung für Fahrzeuge der Klasse A1)

Wir bieten bis auf Weiteres kein B196 mehr an.

B196 ist ein nationaler Zusatz zur Fahrerlaubnisklasse B (Pkw).
Mit diesem Zusatz dürfen Fahrzeuge der Klasse A1 benutzt werden.
Es handelt sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse. Deshalb bietet B196 keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten wie man sie bei der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung der Klasse A1 bekommt. Das bedeutet:
Wenn man später größere Motorräder fahren möchte muss man die vollständige Ausbildung mit theoretischer und praktischer Ausbildung, inklusive der jeweiligen Prüfungen, absolvieren.
B 196 gilt nur innerhalb Deutschlands.
Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein und 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein.

Die Mindest-Ausbildung besteht aus
4 x 90 Minuten Theorie- und 5 x 90 (10 Fahrstunden) Minuten Praxisausbildung.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Ausbildung darf jedoch erst ausgestellt werden, wenn der Fahrschüler das Fahrzeug sicher in allen Situationen bewegen kann. Das bedeutet:
möglicher Weise reichen die 5 Praxis-Doppelstunden nicht aus. Dann entstehen durch den erweiterten Ausbildungsaufwand weitere Kosten.

Der Ablauf der Praxisausbildung gestaltet sich wie die Ausbildung der Motorrad-Klassen. Es wird im Schonraum mit Grundfahraufgaben begonnen. Dann folgt die Ausbildung in der Stadt, außerhalb geschlossener Ortschaften und schließlich auf der Autobahn.

Zusammengefasst:
B 196 ist interessant, wenn man nur Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland fahren möchte und später keine größeren Maschinen bewegen möchte.
Es ist nicht interessant, wenn man mit der Klasse A2 oder A liebäugelt.

Wir empfehlen dringend direkt den Erwerb einer echten Klasse A Fahrerlaubnis, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine doppelten Kosten entstehen.