Automatik ist die Zukunft.
Tatsache ist, dass insbesondere im Zuge der Elektrifizierung des Straßenverkehrs immer weniger Schaltfahrzeuge angeboten werden. Dieser Entwicklung trug der Gesetzgeber mit der „neuen“ Automatikregelung B197 Rechnung.
Für Dich bedeutet das, dass Du auch für den „alten, normalen Schaltführerschein“ (Klasse B), die Grundausbildung in der Stadt zuerst auf einem Automatikfahrzeug stattfinden wird.
Bevor wir mit den Sonderfahrten beginnen wird auf das Schaltungsfahrzeug gewechselt. Auf diesem bleibst du dann und legst die Prüfung auch darauf ab.
Alternativ kann dann auch auf B197 gewechselt werden, oder auch ganz auf Schaltung verzichtet werden.