Am 1.4.2021 wurde die B(197) Fahrerlaubnisklasse eingeführt. Diese hat sich bewährt und wird von den meisten Fahrschülern bevorzugt.
Es darf bei Eintrag von 197 die Prüfung mit Automatik-Fahrzeug erfolgen und trotzdem mit Schaltgetriebe gefahren werden, auch im Ausland. Voraussetzungen sind, dass mindestens 10 mal 45 Minuten auf Schaltgetriebefahrzeugen Fahrstunden gefahren wurden und eine 15 minütige Prüfung, abgenommen durch den Fahrlehrer, bestanden wurde.
Vorteil: Du lernst auf beiden Systemen und hast es in der Prüfung leichter.
Nachteil: Du musst, falls du BE Anhänger ziehen möchtest, die Erweiterungsprüfung entweder auf einem Schaltungsfahrzeug (haben wir nicht für BE) absolvieren, oder du darfst lediglich mit einem Automatikauto die größeren BE – Anhänger ziehen.