Motorrad Fahren ist Freude, Sport, und Spaß. Wir sorgen dafür, dass es gelingt.
Mach einfach einen Termin um herauszufinden, ob dir unsere Motorräder passen. Denn nur mit dem passenden Moped wird die Ausbildung zu einem erfolgreichen und schönen Erlebnis.
Die Ausbildung beginnt mit Balance- und Rangier-Übungen, dann geht es mit den Grundfahraufgaben los, die wir zur Zeit in einer ruhigen Sackgasse trainieren. Sobald der Umgang mit dem Motorrad sicher beherrscht wird beginnen die Übungsstunden in der Stadt, gefolgt von den Sonderfahrten.
Unsere Fahrzeuge sind im Winter nicht zugelassen. Fahrstunden finden bis November und ab März statt. Und wenn das Wetter berechenbar ist.
Es liegt in unserer Verantwortung zu entscheiden ob Fahrstunden wetterbedingt nicht stattfinden.
Es liegt in unserer Verantwortung zu entscheiden ob Fahrstunden wetterbedingt nicht stattfinden.
Motorradtheorie- Kurse finden in den Winter und Osterferien statt.
Wir möchten erreichen, dass die Ausbildung ohne großen Zeitdruck im selben Jahr abgeschlossen werden kann.
Wir möchten erreichen, dass die Ausbildung ohne großen Zeitdruck im selben Jahr abgeschlossen werden kann.
Motorradfahrstunden beginnen und enden immer in unserer Fahrschule.
Solange der Fahrschüler das Motorrad noch nicht sicher beherrscht wird als Sozius zu dem Ort für die Grundfahraufgaben gefahren. Dies ist Teil der Fahrstundenzeit.
Solange der Fahrschüler das Motorrad noch nicht sicher beherrscht wird als Sozius zu dem Ort für die Grundfahraufgaben gefahren. Dies ist Teil der Fahrstundenzeit.
Erweiterungen:
Wenn ein Motorradführerschein A1 oder A2 bereits vorhanden ist gibt es für die Erweiterung zwei Möglichkeiten:
– Nach einer Wartefrist von zwei Jahren kann eine Aufstiegsprüfung auf die Nächsthöhere Klasse gemacht werden ( A1 -> A2 oder A2 -> A unbeschränkt). Hierbei sind lediglich Übungsstunden und eine verkürzte Praxisprüfung notwendig.
– Bei unterschreiten der zweijährigen Wartefrist ist der theoretische Grundstoff von 12 auf 6 reduzierte, auch Sonderfahrten sind auch auf 6 verringert. Trotzdem ist vollständige, Ausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung notwendig.
Wenn im Führerschein die Schlüsselzahl 79.03 eingetragen sind haben sie leider nicht die Erlaubnis Motorräder zu fahren. Hier handelt es sich um die Fahrerlaubnis für Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Wenn der Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4. 1980 gemacht wurde ist die Klasse A1 enthalten (Schlüsselzahl 79.05).
Unsere Fahrzeuge:
Marke Honda
AM | Vision 50 |
A1 | CB 125 R |
A2 | CB 500 F |
A | CB 650 F |