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FAHRPRAXIS

Ausbildung

Fristen während deiner Ausbildung

Antrag, Prüfauftrag und Prüfungen haben unterschiedliche Fristen. Hier findest du die wichtigsten Zeiträume zusammengefasst.

6 MonateAntrag vor dem Mindestalter
bis 8 WochenBearbeitung
3 MonateTheorieprüfung vor dem Mindestalter
1 MonatPraxisprüfung vor dem Mindestalter
1 Jahrbis Theorie / danach Praxis
10 MonatePreisbindung

Mindestalter: AM 15 · A1 16 · BF17 17 · B und BE 18 · A2 18 · A direkt 24

Fahrerlaubnisantrag

Der Antrag kann sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Die Bearbeitung kann bis zu acht Wochen dauern. Theorievorbereitung und Fahrstunden können bereits währenddessen beginnen; ohne bearbeiteten Antrag ist keine Prüfung möglich.

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Prüfauftrag und Theorieprüfung

Nach Eingang des Prüfauftrags hast du grundsätzlich ein Jahr Zeit, die Theorieprüfung abzulegen. Sie ist frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Praktische Prüfung

Nach bestandener Theorieprüfung bleibt ein Jahr für die praktische Prüfung. Sie darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden.

Vertrag und Preisbindung

Die vereinbarten Preise gelten 10 Monate. Danach gilt die aktuelle Preisliste; zusätzlich kann halbjährlich eine Belegungspauschale in Höhe des halben Grundbetrags erhoben werden.